Ordnungswidrigkeiten | Strafrecht

Wichtigste Regel im Bereich des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts ist, dass Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden als Beschuldigter zur Sache keine Angaben machen, auch wenn der Vorwurf für Sie auf den ersten Blick zutreffend erscheinen sollte.

Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten oder an seiner Überführung mitzuwirken. Auch wenn die Polizei Ihnen an der Unfallstelle bzw. bei einer Kontrolle „gut“ zuredet, sollten Sie unbedachte Äußerungen zum Unfallhergang vermeiden und als Beschuldigter von dem Ihnen zustehenden Schweigerecht Gebrauch machen.

Häufig sind die Folgen einer Verkehrsstraftat bzw. einer Ordnungswidrigkeit auch nicht auf die Strafe bzw. das Bußgeld beschränkt. Vielfach zieht ein Verstoß auch die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister oder die Verhängung eines Fahrverbotes nach sich. Auch ist ein Regress durch die eigene Versicherung möglich oder der Führerschein ist in Gefahr.

Für den Fall, dass keine Rechtsschutzversicherung besteht bieten wir eine optimale Möglichkeit zur Kostenkontrolle mit einem Pauschalhonorar für Akteneinsicht und Einschätzung der Erfolgsaussichten an.  weiter