Gerade das Arbeitsleben unterliegt einem ständigen Wandel. Neben wirtschaftlichen und konjunkturellen Herausforderungen fordert die Vielzahl von Urteilen sowie die Tätigkeit des Gesetzgebers Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein hohes Maß an Anpassung ab. Durch die sich ändernden Rahmenbedingungen, deren Bedeutung für das tägliche Miteinander in Unternehmen von entscheidender Bedeutung sein kann, werden beide Seiten vor immer neue Anforderungen gestellt.
Um diese Fragstellungen optimal zu lösen, bedürfen Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie Betriebs- und Personalräte verlässlicher Berater und Prozessbevollmächtigter an ihrer Seite, die beide Seiten des Arbeitsverhältnisses kennen und im Individual- wie im Kollektivarbeitsrecht versiert und erfahren sind. DRINGENBERG RECHTSANWÄLTE berät und vertritt Sie in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise:
Wir beraten zudem Gesellschaften wie auch deren Anteilsinhaber bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, beginnend von der Satzungsgestaltung bis hin zum Kauf und Verkauf von (weiteren) Gesellschaftsanteilen. Neben Firmen werden auch Geschäftsführer und Vorstände bei der Gestaltung von Dienstverträgen beraten und für den Fall von Streitigkeiten vertreten.