Medizin- & Versicherungsrecht

Allen Änderungen im Gesundheitswesen zum Trotz bleibt das Arzt – Patientenverhältnis ebenso wie das Mandat zwischen Anwalt und Klient stets ein besonders vertrauensvolles Vertragsverhältnis.

In diesem Kernrechtsgebiet werden Ärzte, Zahnärzte sowie die weiteren Leistungserbringer beginnend mit Fragestellungen rund um die Approbation, über die vertrags(zahn-)ärztliche Zulassung sowie bei Problemstellungen im Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, etwa die Geltendmachung und Durchsetzung privat(zahn-)ärztlichen Honorars sowie die Vertretung in Disziplinar- und Strafverfahren, beraten und vertreten. Wir unterstützen ferner bei Vertragsgestaltungen, der Entwicklung und Umsetzung neuer Kooperationsformen bis hin zum Verkauf von Praxen oder Gesellschaftsanteilen.

Die uns konsultierenden Patienten werden bei Fragen der Kostenerstattung von Leistungen durch die gesetzliche und private Krankenversicherung sowie im weiteren Teilbereich des ärztlichen Haftungsrechts beraten und  vertreten.

Gerade im Bereich des Medizinrechts werden wir bei spezifischen Fragstellungen zunehmend auch von anderweitig spezialisierte Anwaltskanzleien konsultiert.

Schließlich wenden sich vermehrt Mandanten mit versicherungsrechtlichen Fragestellungen an unsere Kanzlei. Hier geht es häufig um Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen deren (private) Unfall- oder  Berufsunfähigkeitsversicherung, da die Versicherungsgesellschaft die erlittenen gesundheitlichen Schäden nicht (vollumfänglich) anerkennen will und keine (hinreichenden) Zahlungen aus dem Vertrag leisten möchte.