Erb- & Familienrecht

Nur ca. jeder fünfte Deutsche errichtet ein Testament oder trifft eine sonstige Nachfolgeregelung (Erbvertrag etc.). Ohne eine solche Nachfolgeregelung ist ein vernünftiger Vermögensübergang oftmals völlig zufällig und stimmt nur selten mit dem mutmaßlichen Willen des Erblassers überein. Von den getroffenen erbrechtlichen Verfügungen ist wiederum ein nicht unwesentlicher Teil inhaltlich verfehlt, unklar, widersprüchlich, sinnwidrig oder völlig unwirksam.

Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung sinnvoller und klarer Nachfolgeregelungen, damit Ihr letzter Wille auch tatsächlich zur Geltung kommt und das finanzielle Schicksal Ihrer Angehörigen oder aber auch Ihres Unternehmens nach dem eigenen Ableben in Ihrem Sinne geklärt ist.

Wir beraten und vertreten Sie gern

  • bei der Gestaltung von Testamenten, Erbschaftsverträgen etc.
  • bei der Feststellung der Erbschaft und der Frage einer Annahme möglichen Ausschlagung der Erbschaft
  • bei der Miterbenauseinandersetzung
  • bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • bei der Testamentsauslegung und der Bemessung der Höhe des Nachlasses
  • wie Sie durch eine vorweggenommene Erbfolge Ihr Vermögen vor dem Zugriff des Finanzamtes oder von Pflichtteilsberechtigten schützen