Nur ca. jeder fünfte Deutsche errichtet ein Testament oder trifft eine sonstige Nachfolgeregelung (Erbvertrag etc.). Ohne eine solche Nachfolgeregelung ist ein vernünftiger Vermögensübergang oftmals völlig zufällig und stimmt nur selten mit dem mutmaßlichen Willen des Erblassers überein. Von den getroffenen erbrechtlichen Verfügungen ist wiederum ein nicht unwesentlicher Teil inhaltlich verfehlt, unklar, widersprüchlich, sinnwidrig oder völlig unwirksam.
Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung sinnvoller und klarer Nachfolgeregelungen, damit Ihr letzter Wille auch tatsächlich zur Geltung kommt und das finanzielle Schicksal Ihrer Angehörigen oder aber auch Ihres Unternehmens nach dem eigenen Ableben in Ihrem Sinne geklärt ist.
Wir beraten und vertreten Sie gern